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FleaxCity Fraktions Regelwerk

§ 1.0 | Als Mitglied einer Bad-Fraktion kannst du kein übliches Zivilisten Roleplay ausspielen und musst als Fraktionsmitglied erkennbar sein. Die Fraktionsfarbe darf nur bei einem Raub mit Raubanzügen abgelegt werden. Hierbei gilt zu beachten, dass man weder mit mehr als 6 Personen oder mit anderen Fraktionen/Zivilisten gemeinsam agiert. Die einzige Ausnahme stellt Humane Labs dar.

§ 1.1 | Memberliste Regelung:

Eine Fraktion darf aus maximal 31 Mitglieder bestehen, davon sind 3 Plätze nur für Anwärter.

Eine Fraktion kann bis zu 28 vollwertige Mitglieder haben, wobei Anwärter nicht mitzählen. Von den 28 Plätzen sind 3 für Frauen vorbehalten. Eine Fraktion kann mehr als 3 Frauen haben, aber nie mehr als 25 Männer(ohne Anwärter). Sie kann mit maximal 22 Männern und 3 Frauen agieren.
Ein neues Familienmitglied kann erst eingestellt werden, nachdem es mindestens 5 Tage lang Anwärter der gleichen Familie war.

Anwärterregeln:

Anwärter zählen nicht als vollwertige Familienmitglieder und können nur bei eigenen Baseraids und beim GW aggressiv handeln.

Anwärter müssen während der gesamten Anwärterzeit den Rang 1 beibehalten.

Anwärter unterliegen keiner Fraktionssperre beim Einstellen oder Austreten aus einer Fraktion. Anwärter können gebloodoutet werden.

Die Anwärter müssen sich durch die Merkmale ihrer Fraktion eindeutig identifizieren lassen, müssen jedoch von vollwertigen Mitgliedern zu unterscheiden sein.

Anwärter müssen per Fraktionsticket ein- und ausgetragen werden. Die 5 Tage Anwärterzeit beginnt erst mit dem Eintragen per Fraktionsticket. Sollten Anwärter auf der Liste sein jedoch nicht eingetragen werden, kann dies zum Fraktionswarn führen.

Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, Ausnahmen von dieser Regel zu machen (Beispiel: Massen BO, sehr kleine Liste usw.).

§ 1.2 | Blood Out Regelung:

Bei einem Bloodout durch Ausbluten muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen.
Die Dauer der Fraktionssperre beträgt 7 Tage.
Die Rückkehr in dieselbe Fraktion nach einem Bloodout ist nach 90 Tagen möglich.

§ 1.3 | Die Fraktion muss Urlaub für min. 15 Tage bei der Fraktionsverwaltung anmelden. Der Spieler wird während des Urlaubs gebannt und erst nach Ablauf entbannt, er muss nach Rückkehr innerhalb von 3 Tagen in die Fraktion, sonst gilt der Spieler als gebloodoutet. Urlaub darf nur für max. 5 Spieler angemeldet werden.

§ 1.4 | Als Mitglied einer Bad-Fraktion darfst du keine illegalen Gegenstände in einem Fahrzeug lagern. Sämtliche illegalen Gegenstände sind in den persönlichen Fächern oder im allgemeinen Fraktionslager einzulagern.

§ 1.5 | Jede Fraktion darf beim Agieren einen Heli, der mit einer Person besetzt ist, zum Spotten benutzen. Eine Fraktion darf ausschließlich mit Fraktionsfahrzeugen agieren. Fahrzeuge müssen entsprechend dem Fraktionskonzept ausgewählt werden.

§ 1.6 | Ein Anwesen, eine Hood oder ein Chapter darf im Krieg nur 1 Mal pro Server-Restart angegriffen werden. Hierbei werden sämtliche Angriffe auf ein Anwesen gewertet. Man darf keine Razzia oder Baseraid 30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Server Restart machen.

§ 1.7 | Die Töpfe einer Fraktion müssen einen Mindestabstand von 500 Metern zum jeweiligen Anwesen der Fraktion aufweisen. Töpfe müssen unter freiem Himmel aufgestellt werden, müssen für jeden zugänglich sein und dürfen nicht in Interieuren, Tunneln oder ähnlichen platziert werden.

§ 1.8 | Das Erzwingen von Kriegen oder ähnlichen Konflikten ist verboten.

§ 1.9 | Das Dodgen von Kriegen jeglicher Art ist nicht gestattet.

§ 1.11 | Fraktionsmitglieder dürfen das Lager ausschließlich mit Genehmigung der Fraktionsverwaltung plündern.

§ 1.12 | Personen die das Spiel verlassen oder einen Gamecrash/Timeout erhalten dürfen nach dem first contact nicht mehr am Konflikt teilnehmen.

§ 1.13 | First Contact Regel: First Contact liegt vor, wenn zwei Fraktionen in einem aktiven Konflikt aufeinandertreffen. Nach dem first contact haben die beiden Fraktionen die Möglichkeit bis zur nächsten Kreuzung zu fahren und dort spätestens auszusteigen. Wer nach dem first contact die Straße verlässt und Offroad fährt, muss unmittelbar danach aussteigen. Das Wiederbesetzen der Fahrzeuge ist nicht mehr gestattet.

Pro Fraktion ist nur ein Backstep Fahrzeug gestattet. Dieses Backstep Fahrzeug darf nicht mehr neubesetzt werden und unterliegt nicht der first contact Regel.

Das Backstep Auto muss 10 Minuten nach First Contact aussteigen. Das Backstep Auto muss ein besonderes Erkennungsmerkmal haben wie z.B. Unterbodenbeleuchtung.
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§ 2.0 | Der Grund eines Konfliktes muss auf Nachfrage der Fraktionsverwaltung durch einen Clip bewiesen werden. Der Clip muss bis zum Ende des Konfliktes aufbewahrt werden.
Schwarzmarkt
Die Absprache von Schwarzmarkt-Angriffen ist strengstens verboten! Aus Schwarzmarkt Kämpfen dürfen keine Konflikte entstehen. Spieler die nach dem Start des Schwarzmarkt-Angriffes(Ankündigung) connecten dürfen nicht mitagieren.
Allgemeine Konflikte
In Kriegen, bei denen es nicht um eine Route geht, ist in der Regel eine Forderung von maximal 350.000 $ zulässig. Die Gründe für einen Konflikt müssen der Fraktionsverwaltung auf Anfrage plausibel erläutert werden. Sollte nach spätestens 3 Tagen keine Einigung untereinander zustande kommen, muss ein IC Kriegsvertrag bei den Geschäftsmännern verhandelt werden.
Routen Kriege
Es ist jeder Fraktion gestattet, maximal eine Route zu beanspruchen. Die Fraktion muss in der Lage sein, die beanspruchte Route angemessen zu bewirtschaften und zu verteidigen. Kriege um Routen unterliegen der Regelung von IC Kriegsverträgen die bei den Geschäftsmännern verhandelt werden. Das Regelwerk steht über solchen Kriegsverträgen. Nach einer erfolgreichen Verteidigung oder Übernahme einer Route besteht ein Cooldown von 5 Tagen, in denen keine aggressiven Handlungen gegen die Route direkt gestattet sind. Die Partei, welche die Route zuletzt gefordert oder verloren hat, darf dieselbe Route 10 Tage lang nicht fordern.

§ 2.1 | Man darf sich nicht als Routenbesitzer ausgeben, wenn man nicht der Routenbesitzer ist.

§ 2.2 | Sollte Fraktion A eine Route von Fraktion B fordern, ist der Verkauf bzw. die Schenkung an eine Fraktion die mit dem Konflikt nichts zu tun hat untersagt.

§ 2.3 | Die Schwarzgeld-Karte ist zusätzlich zu einer Route besitzbar und kann abgegeben, abgezogen und verkauft werden.

§ 2.4 | Als Routenbesitzer ist das (heimliche) Arbeiten auf anderen Routen verboten.

§ 2.5 | Jede Familie kann nur einen Schwarzmarkt halten; Schwarzmarkt-Kämpfe dürfen keine Kriege auslösen.

§ 2.6 | Wer ohne Genehmigung der Geschäftsmänner auf eine Tafelrunde schießt, wird hingerichtet und die Fraktion kann aufgelöst werden.

§ 2.7 | Wer seine Route verschenkt, darf 1 Monat lang keine Route beanspruchen.

§ 2.8 | Neue Fraktionen müssen IC durch die Tafelrunde angenommen werden. Hierbei muss das Ergebnis einstimmig sein. die Geschäftsmänner können ein Veto einlegen und die Tafelrunde überstimmen.

§ 2.9 | Ein Pakt oder Zusammenschluss zwischen Fraktionen ist nur nach Zustimmung der Fraktionsverwaltung erlaubt.

§ 2.10 | Der 12er einer Bad Fraktion darf durch andere Bad Fraktionen nach einem Kampf nicht abgezogen werden. Der 12er darf nach einem Kampf jedoch stärker getrashtalked werden als üblich.
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§ 3.0 | Sonderregeln für die illegalen Unternehmen:
Diese Regelungen gelten für alle als illegal definierte Unternehmen:

Ein illegales Unternehmen darf aus maximal 25 Personen bestehen.

Es dürfen maximal 10 Leute gleichzeitig agieren.

illegale Unternehmen dürfen unter keinen Umständen eine Fraktion baseraiden.

illegale Unternehmen dürfen maximal 1 mal pro Wende gebaseraided werden.

illegale Unternehmen haben sich einheitlich zu kleiden. Die Kleidung darf nicht abgelegt werden.

illegale Unternehmen dürfen nur mit "Draftern" und einem Heli zum Spotten agieren.

illegale Unternehmen müssen alle illegalen Gegenstände und Waffen in das eigene Fraktionslager einlagern. Sollten sich weiterhin Waffen und andere illegale Gegenstände außerhalb des Lagers befinden, werden diese administrativ gelöscht.

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